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25 Jan 12 Q&A: Wer zahlt eigentlich den Kachelmann-Prozess, wenn ihm keine Schuld nachgewiesen werden kann?

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von brewbooks

Frage von : Wer zahlt eigentlich den Kachelmann-Prozess, wenn ihm keine Schuld nachgewiesen werden kann?
Wer kommt für die gesamten Kosten des Kachelmann-Prozesses auf, wenn man ihm keine Schuld nachweisen kann und weiterhin Aussage gegen Aussage steht. Verdient haben ja doch schon einige an diesen in die länge gezogenen Prozess, aber wer zahlt die Rechnungen des Gerichts wenn man den Angeklagten nicht dazu heranziehen kann. Und meiner Meinung nach sieht es nach einem Unentschieden aus…

Beste Antwort:

Answer by wer nicht fragt
Dann zahlt die Staatskasse also von unseren Steuern.

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Kommentare

  1. |

    wohl wir, die steuerzahler.

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  2. |

    Ich denke mal die Staatskasse!
    Kenn mich da aber nicht so aus.

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  3. |

    derjenige, der die Anklage geführt hat…also der Staat…

    .

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  4. |

    Der Steuerzahler. Der Staat kann doch einen unschuldigen Bürger nicht vor Gericht ziehen und ihn damit um alles bringen. Das wären ja Methoden wie im Mittelalter, wo die Bauern Haus und Freiheit verloren haben, in dem man sie in unzählige Prozesse verwickelte.

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  5. |

    Der Staat natürlich

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  6. |

    Normal der Steuerzahler.
    Aber die werden das “aushöckern”. Wenn die Kosten verteilt sind wird eingestellt.
    Wenn die nach einer solchen umfangreichen Beweisaufnahme zu keinem Ergebnis kommen, – egal in welche Richtung, gilt es nur noch,”nicht blaß die Bühne verlassen.”

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  7. |

    Wer klagt und verliert, der bezahlt.

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  8. |

    ► wir alle, da wir der staat sind.

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  9. |

    Kachelmann muß für den von ihm gewählten Verteidiger etc. bezahlen. Die restlichen Kosten gehen auf den Staat, also uns.

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  10. |

    Einer muss ihn ja angeklagt haben und wenn er Unschuldig ist hat ja die oder der Kläger gelogen.Vom logischen her der Kläger,eigentlich.

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  11. |

    In der Strafprozessordnung wird zwischen einem Antrags- und einem Offizialdelikt unterschieden.
    Bei einem Antragsdelikt muss jemand einen Antrag auf Strafverfolgung stellen (z.B. bei Beleidigung). Endet der Prozess mit einem Freispruch, so muss der Antragsteller (Kläger) die Kosten tragen.
    Bei einem Offizialdelikt – was das ist, regelt die Strafprozessordnung – muss der Staatsanwalt die Straftat verfolgen auch ohne dass ein Antrag vorliegt. Kommt er nach Abschluss der Ermittlungen zu dem Schluss, dass der Verdächtige schuldig ist, stellt er als Vertreter der Staatsmacht den Strafantrag, was zur Folge hat, dass bei einem Freispruch der Staat die Kosten tragen muss – auch die des Verteidigers.

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  12. |

    Dann wird das der Staat zahlen, wer sonst?Der Anzeigenerstatter?

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  13. |

    Na wer wohl? das geht dann alles zu Lasten der Staatskasse. Sollte dann auch der Kachelmann wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden, muss er für die erlittene U-Haft entschädigt werden und alle seine Auslagen müssen auch hier, vom deutschen Steuerzahler getragen werden.

    Wird er aufgrund Mangels Beweisen ( in dubio pro reo ) freigesprochen, bekommt er seine Auslagen nicht ersetzt.

    “TM”

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  14. |

    Na wer wohl : wir alle …

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